Freitag, 26. Juli 2013

Bürokratie nimmt Überhand

Es ist ja nichts neues, dass Spanien schon seit langem mit unsäglich hoher Bürokratie glänzt.

Just vor einigen Tagen folgende Geschichte:

Wer hier lebt, muss nach 3 Monaten Aufenthalt eine Residenzia beantreagen (Meldepflicht). Um eine Residencia zu beantragen muss man aktuell einen Kontostand von mehreren tausend Euro auf einem spanischen Konto nachweisen.

Ein spanisches Konto erhält man erst nach Erhalt der NIE (Aufenthaltsnummer quasi). 3 Monate nach Ausstellung der NIE muss eine Residencia beantragt werden.

Ein "Opfer" berichtete nun, dass sie eben jene Residencia beantragen wollte, auch einen Kontoauszug mit hatte (bzgl. des Kontostandes) ihr aber die Residencia verweigert wurde, weil es neuerdings wohl nötig sei, dass man über 6 Monate mindestens ein paar Tausend Euro auf einem spanischen Konto haben müsse.

Nun muss man aber eine NIE haben um ein spanisches Konto zu erhalten. Und wenn man eine NIE hat, muss man nach 3 Monaten die Residencia beantragen - was ja nicht geht, da man für 6 Monate einen Kontostand nachweisen muss, aber erst seit 3 Monaten ein Konto überhaupt haben kann.

Seltsame Sache - interessant wäre ja nun, wie sich die spanische Obrigkeit dieses Vorhaben so vorstellt. Viell. war es aber auch nur ein Verständnisproblem, wer weiß.

Zu hinterfragen bleibt an dieser Stelle nun aber das EU Recht. Das sieht nämlich eine Niederlassungsfreiheit vor. Da kann Spanien nun auch nichts tun und darf - nach meiner Auffassung - weder Kriterien für eine Niederlassung verlangen, noch eben jene Niederlassung verweigern.

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