Dienstag, 2. November 2010

Arbeitszimmer absetzen

Eine andere Frage, die nun mich als Software-Entwickler auch interessiert ist die Frage ob man ein dediziertes Arbeitszimmer im eigenen Haus den absetzen kann.

Kurze Version: Nein, aber..

Hat man Büro bzw. ein Geschäft im eigenen Haus, dann ist das möglich. Dazu muss es sich quasi um einen "Laden" handeln mit Kundenzugang, der auch dediziert nur dafür genutzt wird.
Zusätzlich muss dieser "Laden" einen eigenen(!) Zugang besitzen, also nicht mal eben die Kunden durch Wohnzimmer und Küche ins Büro usw.

Soweit mir bekannt wird dies nach einer nötigen Beantragung auch erstmal kontrolliert, also Vorlage von Bauplänen und so weiter.

Info vorweg: Wird das eigene Haus gemietet, dann wird der Vermieter einer gewerblichen Nutzung selten zustimmen bzw. ist dies meist im Mietvertrag bereits ausgenommen.

Hat man also eine eigene Immobilie und dort ein Nebenhaus oder Zimmer mit eigenem Zugang von außen, dann kann man dies als "Geschäftsbereich" beantragen und steuerlich geltend machen.

Benutzt man ein Zimmer als Arbeitszimmer so kann man lediglich diverse Kosten absetzen, die man defintiv für die Arbeit benötigt. In meinem Fall ist das Beispielsweise die Telefon-/Internetrechnung - wir haben beide ein Handy, damit wird das plausibel.

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