Donnerstag, 19. Mai 2011

Schengener Abkommen Gran Canaria

Gran Canaria bildet einen gewissen Sonderfall in der europäischen Union.

Prinzipiell ist Gran Canaria Teil von Spanien und damit auch Teil der EU - Allerdings mit ein paar Ausnahmen:


Schengener Abkommen:
Wer aus der EU einreist kommt ohne Passkontrolle ins Land, es gibt also keine Grenzkontrolle am Flughafen bei der Einreise.

Zoll:
Gran Canaria / Die Kanaren sind nicht Teil der europäischen Zoll-Union. Sprich die Kanaren zählen in Sachen Zoll zu EU-Ausland. Die Versandkosten von der EU zu den Kanaren sind oftmals dieselben wie innerhalb der EU - Ausnahmen bestätigen zwar die Regel (viele Postdienste nehmen Inseln aus) - aber der Aufpreis ist oftmals minimal.

Umsatzsteuer:
Ich hab das hier ja schonmal erwähnt, aber auch die Umsatzsteuer gibt es auf den Kanaren nicht. Unternehmen auf den Kanaren besitzen KEINE EU Umsatzsteuernummer. Auch Privatpersonen können (auf den Kanaren) in anderen EU-Ländern exklusive Umsatzsteuer einkaufen - das muss meist extra angefragt werden und die N.I.E muss als "Steuernummer" angegeben werden. Die jeweiligen Händler verkaufen diese Ware quasi ins Ausland.

Nicht vergessen, dass solcherart Waren dann natürlich auf der Insel verzollt und versteuert werden müssen, das sind 5% IGIC und je nach Ware noch Zoll .. summasumarum kommt man auf ungefähr 13% beim Importsendungen - das liegt aber auch daran, dass die Spedition nochmal ein wenig was haben möchte, die die Ware vor die Türe bringt.

Ansonsten ist Gran Canaria wie auch Spanien vollwertiges EU Mitglied und es gelten dieselben Regelungen.

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